Hinweis zur Verordnung zur Produktsicherheit (GPSR)
Verkaufst Du Gebrauchtwaren?
Dazu zählen gebrauchte, reparierte, wiederaufbereitete oder recycelte Waren.
Die GPSR gilt auch für gebrauchte Produkte und für Produkte, die repariert, wiederaufbereitet oder recycelt werden, wenn sie gewerblich wieder in die Lieferkette gelangen.
Ausnahmen gibt es dann, wenn Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten können, dass ein Produkt aktuelle Sicherheitsnormen erfüllt, zum Beispiel, weil es ausdrücklich als Produkt mit Reparatur- oder Wiederaufarbeitungsbedarf verkauft wird oder ein Sammlerstück von historischer Bedeutung ist.